Hat die Gegenpartei das Gutachten beauftragt, kann man selbst einen Gutachter mit einer Gegenbewertung beauftragen.
Ein Sachverständiger für das Tischlerhandwerk begutachtet eine Vielzahl von Schäden und Mängeln, die sowohl die Bauschreinerei als auch den Möbelbau betreffen. Die Aufgaben reichen von der Bewertung optischer Makel bis hin zur Prüfung der Standfestigkeit und Funktionsfähigkeit.
Sobald Holztreppen, Decken- oder Wandverkleidungen, Fenster, Türen, Fußböden sowie der Trockenbau eingebaut sind, sind Änderungen mit erheblichem Zeit- und Arbeitsaufwand verbunden. Der Tischler-Gutachter verschafft sich zunächst einen Überblick über die Situation und prüft zum Beispiel:
- Türen und Tore: Prüfung von Dichtigkeit, fachgerechtem Einbau, Einbruchschäden sowie Verzug (Verformung).
- Fenster und Rollläden: Begutachtung von Funktionsstörungen, mangelhaftem Wandanschluss oder Schäden an Beschattungen und Fensterbänken
- Möbel und Innenausbau: Bewertung von Oberflächen, Verfärbungen der Oberfläche sowie Instabilität, Funktion und Ausführung von Korpusmöbeln oder Trennwänden.
- Treppen: Prüfung der Trittstabilität, handwerklichen Ausführung und Einhaltung von Sicherheitsvorschriften.
- Holzschutz und Bausubstanz: Identifizierung von Wasserschäden, aufquellendes Holz, Schädlingsbefall oder Fäulnis an Holzkonstruktionen.
- Montage- und Ausführungsfehler: Dokumentation von Mängeln, die durch unsachgemäße handwerkliche Arbeit entstanden sind, oft im Rahmen von Gewährleistungsansprüchen.
Die hier aufgeführten Punkte sind nur beispielhaft, weitere Prüfungen auf Mängel oder Begutachtungen können gerne angefragt werden.